Des Fahrers Not mit der Beifahrerin
Das Befahren fremder Umgebungen per Automobil kann bisweilen dazu führen, daß man sich unverhofft in Straßenzügen wiederfindet, in denen man sich regulärerweise nicht befinden dürfte. Dies trotz des objektiv feststellbaren Bemühens einer normalerweise sehr gewieften Beifahrerin, dem Fahrer den rechten Weg zu weisen und ihn so zu einem Ziel zu lotsen, das man Zeit seines Lebens noch nie angepeilt hat.
Die besagte Beifahrerin ist als resolute Dame bekannt, die in allen Belangen des Lebens aus Prinzip und nachweislich recht hat, was den Vorteil hat, daß man sich auf selbige absolut verlassen kann, sodaß man als Mann trotz der Tatsache, daß es sich bei der Beifahrerin um eine Frau handelt, generös auf das Selbststudium des den Weg weisenden Stadtplanes verzichten kann, um sein Schicksal in die Hände der ... (na Sie wissen schon).
Lag es an der herrschenden vorahnungsvoll sich zusammenbrauenden Großwetterlage oder an dem untrüglichen Instinkt des Fahrers, die Führung der Expedition doch nicht ganz aus der Hand zu geben, jedenfalls wagte der Lenker einen mißtraurischen Blick nach rechts und erstarrte. Der weitergereichte Stadtplan war kaum wiederzuerkennen, wurde doch der Nordpol zum Südpol gemacht und umgekehrt, auf Deutsch, die Wegweiserin hielt den Plan verkehrt.
Gewahr dieses Umstandes, der als "ich habe Schwierigkeiten, mir links vorzustellen, wenn's am Plan rechts ist" erklärt wurde, raste der Fahrer blind vor Schreck und geballter Orientierungslosigkeit in den eingangs erwähnten Straßenzug und staunte. Denn wo vorher noch stampfender Stadtverkehr vorherrschte, ergriff der Geruch unberührter Natur Besitz von der Bordklimaanlage und liebliche Vöglein trällerten wundersame Melodeien. Ein Paradies, das zu durchfahren höchst anmutsvoll erschien, sodaß man zunächst ohne weiter nachzudenken dem sich dahinschlängelden Straßenverlauf folgte, bis dem Fahrer dämmerte, daß er sich möglicherweise in automobilem Sperrgebiet befand.
Es handelt sich hierbei um eine typische und immerwiederkehrende Situation, die jeden von uns treffen kann (denn Beifahrerinnen sind meistens weiblich), sodaß es hilfreich erscheint, ein paar Indizien aufzuzählen, die ein frühzeitiges Erkennen des Problems ermöglichen sollten. Die diesbezüglichen Kriterien werden in hinweisende und eindeutige unterteilt und treten im Regelfall in folgender Reihenfolge auf:
Hinweisende Kriterien:
A. Nebeneinander Schlangen fahrende Radfahrer statt automobiler Stadtverkehr
B. Unberührte Natur als da wären Bäume, Wiesen und Futterkrippen für Rehe
Eindeutige Kriterien:
1. Ein markerschütternder Schreckensschrei der Beifahrerin in der StimmlageAlt Mezzosopran, sobald jene des entgegenkommenden Busses gewahr wird, der die gesamte Straßenbreite inklusive der eigenen Fahrspur einnimmt, verbunden mit dem unkontrollierten Herumfuchteln mit diversen Extremitäten.
2. Ein beleibter Busfahrer, der der Beifahrerin um nichts nachstehen möchte und die ausgebrochene Hektik durch die Stimmlage Baß ergänzt.
3. Eine Blendung des solcherart eingeschüchterten Autofahrers durch die Fernlichtanlage des öffentlichen Autobusses, der sich offensichtlich als einziges motorisiertes Fahrzeug in dieser Gegend aufhalten darf.
Der Autofahrer gab übrigens klein bei, wendete und verließ das verbotene Paradies, um nach einer einstündigen Irrfahrt durch unbekannte Gassen das in Luftlinine etwa 500 m entfernte Zielobjekt schlußendlich doch noch zu erreichen.
Die besagte Beifahrerin ist als resolute Dame bekannt, die in allen Belangen des Lebens aus Prinzip und nachweislich recht hat, was den Vorteil hat, daß man sich auf selbige absolut verlassen kann, sodaß man als Mann trotz der Tatsache, daß es sich bei der Beifahrerin um eine Frau handelt, generös auf das Selbststudium des den Weg weisenden Stadtplanes verzichten kann, um sein Schicksal in die Hände der ... (na Sie wissen schon).
Lag es an der herrschenden vorahnungsvoll sich zusammenbrauenden Großwetterlage oder an dem untrüglichen Instinkt des Fahrers, die Führung der Expedition doch nicht ganz aus der Hand zu geben, jedenfalls wagte der Lenker einen mißtraurischen Blick nach rechts und erstarrte. Der weitergereichte Stadtplan war kaum wiederzuerkennen, wurde doch der Nordpol zum Südpol gemacht und umgekehrt, auf Deutsch, die Wegweiserin hielt den Plan verkehrt.
Gewahr dieses Umstandes, der als "ich habe Schwierigkeiten, mir links vorzustellen, wenn's am Plan rechts ist" erklärt wurde, raste der Fahrer blind vor Schreck und geballter Orientierungslosigkeit in den eingangs erwähnten Straßenzug und staunte. Denn wo vorher noch stampfender Stadtverkehr vorherrschte, ergriff der Geruch unberührter Natur Besitz von der Bordklimaanlage und liebliche Vöglein trällerten wundersame Melodeien. Ein Paradies, das zu durchfahren höchst anmutsvoll erschien, sodaß man zunächst ohne weiter nachzudenken dem sich dahinschlängelden Straßenverlauf folgte, bis dem Fahrer dämmerte, daß er sich möglicherweise in automobilem Sperrgebiet befand.
Es handelt sich hierbei um eine typische und immerwiederkehrende Situation, die jeden von uns treffen kann (denn Beifahrerinnen sind meistens weiblich), sodaß es hilfreich erscheint, ein paar Indizien aufzuzählen, die ein frühzeitiges Erkennen des Problems ermöglichen sollten. Die diesbezüglichen Kriterien werden in hinweisende und eindeutige unterteilt und treten im Regelfall in folgender Reihenfolge auf:
Hinweisende Kriterien:
A. Nebeneinander Schlangen fahrende Radfahrer statt automobiler Stadtverkehr
B. Unberührte Natur als da wären Bäume, Wiesen und Futterkrippen für Rehe
Eindeutige Kriterien:
1. Ein markerschütternder Schreckensschrei der Beifahrerin in der Stimmlage
2. Ein beleibter Busfahrer, der der Beifahrerin um nichts nachstehen möchte und die ausgebrochene Hektik durch die Stimmlage Baß ergänzt.
3. Eine Blendung des solcherart eingeschüchterten Autofahrers durch die Fernlichtanlage des öffentlichen Autobusses, der sich offensichtlich als einziges motorisiertes Fahrzeug in dieser Gegend aufhalten darf.
Der Autofahrer gab übrigens klein bei, wendete und verließ das verbotene Paradies, um nach einer einstündigen Irrfahrt durch unbekannte Gassen das in Luftlinine etwa 500 m entfernte Zielobjekt schlußendlich doch noch zu erreichen.
derbaron - 1. Dezember, 07:00
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