Die Leiden der Tinitussi
Als von Grund auf feinsinniger Mensch, der die holde Kunst, die Demut, die Zartheit des sensiblen Mannes, die Reinheit der Stille sowie die Reinheit selbst, als auch Poesie und Romantik in Personam vereint, bin ich mit der Empathie, der Nächstenliebe und dem Einfühlungsvermögen von Mutter Theresa ausgestattet. Solcherart bestückt richte ich meine Bedürfnisse unter Selbstaufgabe meines eigenen Ichs stets an denen anderer aus und stelle meine Interessen immer hinter die meiner äusserst geschätzten Mitmenschen zurück.
So kam es, dass es eines Tages an der Türe meiner im März bezogenen Schweizer Wohnung läutete, worauf ich in freudiger Erwartungshaltung öffnend in das schmerzverzerrte Gesicht der unter mir wohnenden Dame blicken musste. Jene erklärte mir, sie und ihr Mann würden durch das mir innewohnende Getrample auf dem Parkettboden, welches ich noch dazu bis weit nach Mitternacht fortsetzte, regelmässig aus dem ihnen aufgrund Schweizer Gesetzeswerke zustehenden Schlaf gerissen, was ich bitte abstellen möge, allenfalls durch die Wahl eines geeigneten Schuhwerkes oder durch Anpassung meines Auftrittverhaltens an die durch einen Baumangel beeinträchtigt sein dürftende Bausubstanz des Hauses. Weiters möge ich den Beinen meiner Stühle Filzklötzchen angedeihen lassen, denn das Bewegen derselben bis weit nach Mitternacht würde sie nach Aufweckung durch mein Getrample daran hindern, wieder in den ihnen durch Schweizer Gesetze zustehenden Schlaf zurückzuverfallen. Auch möge ich es tunlichst vermeiden, bis weit nach Mitternacht Gegenstände auf den Boden fallen zu lassen, eine Aufforderung, die sie ohne weitere Begründung vorbrachte.
Ich gelobte Besserung, montierte an meinen Thonet-Sesseln unter Einhaltung denkmalpflegerischer Aspekte Filzunterlagen, stellte meine Gehweise unter Inkaufnahme des Eindrucks, dem anderen Ufer anzugehören, auf jene der grazilen Gazelle um und achtete darauf, Gegenstände nur noch vor 22 Uhr zu Boden donnern zu lassen.
Eine Vorgangsweise, die solange gut ging, bis ich es eines Morgens um 6 Uhr Früh aus der Laune des Augenblicks heraus wagte, die vor sich hingroovende Musik einer vor sich hinrotierenden CD etwas lauter zu drehen, sodass ich jener auch gewahr werden konnte, während ich die Kaffeebohnen mittels der hauseigenen Kaffeemühle pulverisierte.
Zum ratternden Geräusch der Mühle und dem liebreizenden Getöne aus den Lautsprechern gesellte sich nämlich der nervtötende Klingelton meiner Türöffnungsbegehranlage, sodass ich mich gezwungen sah, das Eingangstor aufzuschwingen und der unter mir wohnenden Dame einen Blick auf meine Unterhose zu gewähren, die ich noch nicht durch die später überzuziehende Jeans bedeckt hatte. Sie bewunderte entgegen meinen Erwartungen jedoch nicht meinen süssen Popsch sondern setzte zu einer auf Schweizer Gesetzen basierenden Standpauke an, deren Inhalt mit "Musik zu laut", "können nicht schlafen" zusammengefasst werden kann.
Ich entschuldigte mich wortreich und senkte den Lärmpegel in meinem Haushalt um 20 Dezibel ab, worauf ich ausser dem Pfeifen meines Tinitusses gar nichts mehr vernahm.
Anlässlich dieser Erfahrungen ziehe ich nun in Erwägung, mir ein freistehendes Haus im Grünen zuzulegen und jenes umgehend zu bezügeln. Sollte sich also unter den Schweizer Leserinnen und Lesern dieses Beitrages eine Person befinden, die ihr Haus nicht - wie scheinbar oftmals üblich - ihrer Gemeinde vererben möchte, sondern die einer sinnvolleren Nachweltzweckgebung gegenüber offen ist, bitte ich jene, sich vertrauensvoll an mich zu wenden. Der Dank des geräuschempfindlichen Paares unter mir wird dieser ewig sicher sein.
So kam es, dass es eines Tages an der Türe meiner im März bezogenen Schweizer Wohnung läutete, worauf ich in freudiger Erwartungshaltung öffnend in das schmerzverzerrte Gesicht der unter mir wohnenden Dame blicken musste. Jene erklärte mir, sie und ihr Mann würden durch das mir innewohnende Getrample auf dem Parkettboden, welches ich noch dazu bis weit nach Mitternacht fortsetzte, regelmässig aus dem ihnen aufgrund Schweizer Gesetzeswerke zustehenden Schlaf gerissen, was ich bitte abstellen möge, allenfalls durch die Wahl eines geeigneten Schuhwerkes oder durch Anpassung meines Auftrittverhaltens an die durch einen Baumangel beeinträchtigt sein dürftende Bausubstanz des Hauses. Weiters möge ich den Beinen meiner Stühle Filzklötzchen angedeihen lassen, denn das Bewegen derselben bis weit nach Mitternacht würde sie nach Aufweckung durch mein Getrample daran hindern, wieder in den ihnen durch Schweizer Gesetze zustehenden Schlaf zurückzuverfallen. Auch möge ich es tunlichst vermeiden, bis weit nach Mitternacht Gegenstände auf den Boden fallen zu lassen, eine Aufforderung, die sie ohne weitere Begründung vorbrachte.
Ich gelobte Besserung, montierte an meinen Thonet-Sesseln unter Einhaltung denkmalpflegerischer Aspekte Filzunterlagen, stellte meine Gehweise unter Inkaufnahme des Eindrucks, dem anderen Ufer anzugehören, auf jene der grazilen Gazelle um und achtete darauf, Gegenstände nur noch vor 22 Uhr zu Boden donnern zu lassen.
Eine Vorgangsweise, die solange gut ging, bis ich es eines Morgens um 6 Uhr Früh aus der Laune des Augenblicks heraus wagte, die vor sich hingroovende Musik einer vor sich hinrotierenden CD etwas lauter zu drehen, sodass ich jener auch gewahr werden konnte, während ich die Kaffeebohnen mittels der hauseigenen Kaffeemühle pulverisierte.
Zum ratternden Geräusch der Mühle und dem liebreizenden Getöne aus den Lautsprechern gesellte sich nämlich der nervtötende Klingelton meiner Türöffnungsbegehranlage, sodass ich mich gezwungen sah, das Eingangstor aufzuschwingen und der unter mir wohnenden Dame einen Blick auf meine Unterhose zu gewähren, die ich noch nicht durch die später überzuziehende Jeans bedeckt hatte. Sie bewunderte entgegen meinen Erwartungen jedoch nicht meinen süssen Popsch sondern setzte zu einer auf Schweizer Gesetzen basierenden Standpauke an, deren Inhalt mit "Musik zu laut", "können nicht schlafen" zusammengefasst werden kann.
Ich entschuldigte mich wortreich und senkte den Lärmpegel in meinem Haushalt um 20 Dezibel ab, worauf ich ausser dem Pfeifen meines Tinitusses gar nichts mehr vernahm.
Anlässlich dieser Erfahrungen ziehe ich nun in Erwägung, mir ein freistehendes Haus im Grünen zuzulegen und jenes umgehend zu bezügeln. Sollte sich also unter den Schweizer Leserinnen und Lesern dieses Beitrages eine Person befinden, die ihr Haus nicht - wie scheinbar oftmals üblich - ihrer Gemeinde vererben möchte, sondern die einer sinnvolleren Nachweltzweckgebung gegenüber offen ist, bitte ich jene, sich vertrauensvoll an mich zu wenden. Der Dank des geräuschempfindlichen Paares unter mir wird dieser ewig sicher sein.
derbaron - 22. Oktober, 15:07
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